Mit Urteil vom 19.07.2017 – VIII ZR 278/16 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Käufer eines gebrauchten Pkw dessen Verbringung an den Geschäftssitz des Verkäufers zum Zwecke der Nacherfüllung grundsätzlich von der vorherigen Zahlung eines Transportkostenvorschusses abhängig machen darf (Pressemitteilung vom 19.07.2017).
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Einem Handelsvertreter steht nach § 89b HGB nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Anspruch auf angemessenen Ausgleich für den von ihm während der Vertragslaufzeit zugunsten des Vertragspartners akquirierten Kunden zu. Aufgrund der schwächeren Verhandlungsposition des Handelsvertreters hat der Gesetzgeber bestimmt, dass dieser Anspruch nicht im Voraus ausgeschlossen werden kann (§ 89b Abs. 4 Satz 1 HGB).
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verstößt eine Vertragsklausel in einem Hand…
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In seinem Beschluss vom 24.03.2016 – IX ZB 32/15 hatte sich der Bundesgerichtshof unter anderem mit Frage zu befassen, ob die Einladung eines Gesellschafters zu einer Gesellschafterversammlung in der Wohnung eines verfeindeten Gesellschafters zur Nichtigkeit eines dort gefassten Gesellschaftsbeschlusses über die Abberufung eines Geschäftsführers führt.
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Unternehmer und Handelsvertreter vereinbaren gelegentlich im zugrundeliegenden Dienstvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu Lasten des Handelsvertreters. Der Unternehmer ist dann im Gegenzug verpflichtet, dem Handelsvertreter für die Dauer der Wettbewerbsbeschränkung eine angemessene Entschädigung zu zahlen (sogenannte Karenz). Eine entsprechende Wettbewerbsabrede kann dabei längstens für zwei Jahre von der Beendigung des Vertragsverhältnisses an getroffen werden und muss zudem räumlich und dem Gegenstand nach hinreichend beschränkt sein.
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Die UG (haftungsbeschränkt) gilt als deutsches Pendant zur britischen „Limited Company“. Die Gesellschaft kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden und dient vor allem in Existenzgründerkreisen als Alternative zur Gründung einer GmbH. Gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftet – wie bei der GmbH – grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.
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Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts München haftet der Geschäftsführer einer GmbH, wenn er unrechtmäßige Gehaltsauszahlungen an einen Mitgeschäftsführer nicht verhindert oder unterbindet, Urteil vom 22.10.2015 – 23 U 4861/14.
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