Die Kanzlei

Gründung

Die Gründungspartner der seit dem Jahr 2002 bestehenden Sozietät, Prof. Dr. Frank Rottmann und Prof. Dr. Achim Kurz, waren am Standort Leipzig schon zu Beginn der 1990er Jahre in der umfassenden Beratung öffentlicher Aufgabenträger aktiv.

Unsere Mandanten

Zu unseren Mandanten zählen seit langem Kommunen, Zweckverbände, Hochschulen und Sozialversicherungsträger. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Sozietät liegt im öffentlichen Recht. Wir beraten etwa in Fragen der Infrastruktur (z. B. Straßen, Wasser und Abwasser), der Bauleitplanung und des Abfallrechts; vor Gericht verhandeln wir unter anderem die ordnungsgemäße Besetzung öffentlicher Ämter und - für Hochschulen - die Zahl der Studienplätze in der Medizin. Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht zeigt sich in drei Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht und - für das „öffentliche“ Baurecht - in der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht.

Kompetentes Team

Wir wissen: Herausragende Ergebnisse lassen sich nur erzielen, wenn der Rechtsanwalt sämtliche in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten im Blick hat. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind daher auch in klassischen Feldern des Zivilrechts und des zivilen Wirtschaftsrechts erfahren. Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Grundstücksgeschäfte, wir streiten uns über Baumängel, ärztliche Kunstfehler oder die wirksame Kündigung von Arbeitsverträgen und wir treiben für Unternehmen Außenstände ein. Die Bündelung unserer Kompetenzen ermöglicht erfolgreiche Beratung auch in anspruchsvollen Querschnittsmaterien wie der Revitalisierung von Industriebrachen, der Gründung kommunaler Gesellschaften oder der Fusion von Zweckverbänden.

Rechtsanwälte KurzSchmuck Team
Rechtsanwälte KurzSchmuck Team

Kompetentes Team

Wir wissen: Herausragende Ergebnisse lassen sich nur erzielen, wenn der Rechtsanwalt sämtliche in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten im Blick hat. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind daher auch in klassischen Feldern des Zivilrechts und des zivilen Wirtschaftsrechts erfahren. Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Grundstücksgeschäfte, wir streiten uns über Baumängel, ärztliche Kunstfehler oder die wirksame Kündigung von Arbeitsverträgen und wir treiben für Unternehmen Außenstände ein. Die Bündelung unserer Kompetenzen ermöglicht erfolgreiche Beratung auch in anspruchsvollen Querschnittsmaterien wie der Revitalisierung von Industriebrachen, der Gründung kommunaler Gesellschaften oder der Fusion von Zweckverbänden.