Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, insbesondere im Kommunalrecht, Wasserrecht, Hochschulrecht, Recht der Sozialversicherungsträger sowie im öffentlichen und privaten Baurecht und im Arbeitsrecht. Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht zeigt sich in drei Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht.
Unser Team
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Beiträge, Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen unserer Kanzlei und Stellenausschreibungen.
LAG Mecklenburg-Vorpommern zu den Formalien eines Arbeitszeugnisses
In seinem Urteil vom 02.11.2023 (Az. 5 Sa 35/23) hat sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit den Formalien bei der Erteilung von Arbeitszeugnissen auseinandergesetzt. Dem zugrunde lag folgender Sachverhalt: Die Klägerin war etwa 4,5 Jahre bei den Beklagten als Rechtsanwältin angestellt. Mit dem ihr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellten Arbeitszeugnis war sie nicht zufrieden.
OVG Niedersachsen: Baubehörde darf Bauvorlagen nachfordern
Das OVG Niedersachsen hatte sich in seinem Beschluss vom 17.10.2023 – 1 LA 55/23 mit der Frage zu befassen, ob die Baugenehmigungsbehörde Bauvorlagen nachfordern darf, wenn sie Zweifel daran hat, dass der Bauherr tatsächlich das beantragte Vorhaben umsetzen will. Rechtsgrundlage war § 69 Abs. 2 Satz 1 NBauO a.F., der § 69 Abs. 2 Satz 2 SächsBO entspricht.