Amtshaftung für Bodenverunreinigung durch Löschschaum

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 23.01.2017 – 1 U 146/14 entschieden, dass die Stadt Baden-Baden für Schäden an einem Betriebsgrundstück haftet, die durch den Einsatz eines umweltschädlichen Löschschaums durch die Feuerwehr entstanden sind.

Die Feuerwehr der Stadt Baden-Baden wurde im Februar 2010 zu einem Brand auf einem Firmengelände gerufen. Der Einsatzleiter ordnete die Verwendung von Perfluoroctansulfat(PFOC)-haltigen Löschschaums an, um ein Übergreifen des Brandes auf das Nachbargebäude zu verhindern. Dieser Löschschaum durfte bereits seit Ende 2006 nicht mehr in den Verkehr gebracht, aber noch bis zum 27.06.2011 aufgebraucht werden. Bestandteile des verwendeten Löschschaums gelangten in den Boden des Grundstücks der Klägerin und das Grundwasser. Die zuständige Umweltbehörde verpflichtete die Grundstückseigentümerin zur Untersuchung des Bodens und des Grundwassers. Aufgrund der dabei gefundenen PFOC-Verunreinigungen wurde die Grundstückseigentümerin zu umfangreichen Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. Die Grundstückseigentümerin verlangte nun von der Stadt Baden-Baden Schadensersatz in Höhe der hierfür aufgewendeten Kosten wegen einer Amtspflichtverletzung.

Das Landgericht Baden-Baden gab der Klage dem Grunde nach statt, das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung. Das Gericht hatte einen Brandsachverständigen beauftragt, der zu dem Ergebnis kam, dass der Einsatz dieses Löschschaum in Anbetracht seiner allseits bekannten umweltschädigenden Wirkung ermessensfehlerhaft gewesen sei. Der besondere Vorteil des verwendeten Löschschaums sei in der konkreten Situation des Brandes einer Halle mit einem Trümmerfeld nicht nutzbar gewesen. Der Einsatzleiter hätte daher einen anderen Löschschaum verwenden müssen, der nicht zu den eingetretenen Umweltbelastungen geführt hätte.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann die Stadt Baden-Baden Beschwerde zum Bundesgerichtshof erheben. Wir werden Sie gegebenenfalls weiter informieren.

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