Arbeitsgericht Mannheim: Fristlose Entlassung eines rechtsextremen Erziehers

Das Arbeitsgericht Mannheim hat in seinem Urteil vom 19.05.2015 – 7 Ca 254/14 – die fristlose Entlassung eines Erziehers gebilligt. Aufgrund der fehlenden Eignung des Klägers für die Tätigkeit als Horterzieher sei es der Stadt Mannheim nicht zumutbar gewesen, den Arbeitnehmer „auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen“. Das Gericht hat dem Arbeitnehmer ein rechtsextremes Weltbild und Gewaltbereitschaft zugeschrieben. Hierzu hat es den Facebook-Auftritt des gekündigten Arbeitnehmers, die Teilnahme an NPD-Veranstaltungen und das Tragen einschlägiger Szenekleidung angeführt.

Klarzustellen ist allerdings, dass auch im Erziehungsbereich die Rechtmäßigkeit einer Kündigung von Arbeitnehmern, die sich im Rahmen verfassungsfeindlicher Organisationen engagieren, anhand der - differenzierten – einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, Urt. v. 12.05.2011 -2 AZR 479/09) zu überprüfen ist und damit eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls einer Kündigung vorausgehen sollte.

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