Bundeskartellamt: Konzessionsvergabe an Eigenbetrieb der Stadt Titisee-Neustadt rechtswidrig

Die Stadt Titisee-Neustadt hatte im Jahr 2011 ihr Stromnetz „rekommunalisiert“, indem sie – nach Ausschreibung – die Wegerechte für das Netz an ihren Eigenbetrieb, die Energieversorgung Titisee-Neustadt (EVTN), und nicht etwas an den baden-württembergischen Stromriesen EnBW, übertrug.

Das Bundeskartellamt hat nun in seiner Entscheidung vom 29.01.2015 festgestellt, die Stadt habe bei der Vergabe missbräuchlich gehandelt. Zudem hat es der Kommune aufgegeben, das Auswahlverfahren neu und diskriminierungsfrei durchzuführen. Das Bundeskartellamt wirft der Stadt sinngemäß vor, sie habe sich unzulässigerweise in der Ausschreibung Einfluss auf den Betrieb sichern wollen und sich einen Netzbetreiber gesucht, der gleichzeitig den Vertrieb übernehme. Gerügt hat das Bundeskartellamt zudem, dass noch vor Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse im Amtsblatt Personal für den eigenen Betrieb gesucht worden sei; ferner soll der Stadtkämmerer, der zugleich Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebs war, über die Korrespondenz mit den Wettbewerbern stets auf dem Laufenden gewesen sein.

Aus Sicht der Stadt Titisee-Neustadt ist der Zeitpunkt der Entscheidung schon deshalb zu kritisieren, weil die Kommune – nachdem ihr im Januar 2014 der Entwurf einer Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamtes zugegangen war – im Hinblick auf die Regelungen zur Konzessionsvergabe eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Dem Vernehmen nach hat die Stadt gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts jetzt Rechtmittel beim hierfür zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

In den nächsten Jahren haben die Kommunen noch Tausende Neuvergaben von Konzessionen durchzuführen. Die gerichtlichen Entscheidungen in der Sache Titisee-Neustadt werden (hoffentlich) mehr Rechtssicherheit auch für die Durchführung dieser Verfahren erzeugen.

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