Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen

Das Bundeskartellamt hat am 10.02.2011 erste Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt von 20,5 Millionen Euro gegen Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt (Aktenzeichen: B 12-11/09). Im Visier waren die Albert Ziegler GmbH & Co. KG, die Schlingmann GmbH & Co. KG sowie die Rosenbauer Gruppe in Luckenwalde und Leonding/Österreich. Das Kartell war nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes bestens organisiert. Seit 2001 trafen sich die Unternehmensleiter regelmäßig am Flughafen in Zürich, teilten sich gegenseitig feste Quoten am Gesamtmarkt zu und stimmten gemeinsame Erhöhungen ihrer Angebotspreise ab. Auf einer zweiten Ebene – der „Arbeitsebene“ – sprachen die Vertriebsleiter einzelne kommunale Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen ab.

Dem Vernehmen nach wird es nicht zu einer gerichtlichen Überprüfung der Bußgeldbescheide kommen. Bundesweit prüfen Kommunen jetzt Schadensersatzansprüche. Einschlägig ist hier § 33 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften enthalten auch Erleichterungen für den von dem Kartell finanziell Geschädigten. Insbesondere ist das über den Schadensersatzanspruch entscheidende Zivilgericht an die Feststellung des Kartellverstoßes in der Entscheidung des Bundeskartellamts gebunden (§ 33 Abs. 4 Satz 1 GWB). Zudem ist die an sich dreijährige Verjährungsfrist für die Dauer des kartellrechtlichen Verfahrens gehemmt (§ 33 Abs. 5 GWB). Schnelles Handeln der Kommunen dürfte sich gleichwohl schon deshalb empfehlen, weil die finanzielle Belastbarkeit der betroffenen mittelständischen Unternehmen im Hinblick auf die voraussichtlich bundesweit geltend gemachten Schadensersatzansprüche begrenzt sein könnte.

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