Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde für die Einführung eines Tempolimits

Mit seinem Beschluss vom 15.12.2022 – 1 BvR 2146/22 – lehnte die Dritte Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde, welche auf eine „frühzeitige, transparente und gerechte“ Klimagesetzgebung gerichtet war, ab.

Die Antragssteller sahen den zuständigen Gesetzgeber in der Pflicht, rechtzeitig gesetzliche Regelungen zur gerechten Verteilung der Lasten der Treibhausgasminderung zu schaffen. Als konkrete Maßnahme zielte die Verfassungsbeschwerde auf die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen ab.

Der Kern der Argumentation der Antragssteller war laut dem veröffentlichten Beschluss, dass die derzeit möglichen – aber noch nicht eingeführten – Maßnahmen zwar in die Freiheitsrechte der Menschen eingreifen würden. Diese Eingriffe seien jedoch wesentlich geringer als die Eingriffe, welche der Gesetzgeber am Ende dieses Jahrzehnts treffen müsste, um die Klimaziele im Verkehrssektor einzuhalten.

Vereinfacht und zugespitzt: Lieber ab sofort höchstens 130 Km/h auf der Autobahn fahren, als ab dem Jahr 2029 höchstens 80 Km/h - oder ganz auf das Auto verzichten zu müssen.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit jedoch nicht zur Entscheidung an, weil sie keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde habe nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

Das Bundesverfassungsgericht sah insbesondere nicht hinreichend begründet, dass das derzeit fehlende Tempolimit eingriffsähnlich auf die Freiheitsgrundrechte der Beschwerdeführer einwirke, weil dieses zu einem späteren Zeitpunkt „unausweichlich“ sei. Die Beschwerdeführer hätten insbesondere nicht belegt, dass zum Ende des Jahrzehnts die zulässigen Emissionsmengen überschritten würden. Zudem sei nicht dargelegt worden, dass die einzusparenden Emissionen gerade im Verkehrssektor erbracht werden müssten und dass ein jetzt einzuführendes Tempolimit überhaupt die nötige Einsparung erbringen könnte.

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