Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Kündigungsschutzregelung

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.01.2010, AZ:C-555/07, die Kündigungs-regelung des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB fürEU-rechtswidrig erklärt. Die Regelung, nach der die Beschäftigungszeit vor derVollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bei der Berechnung derKündigungsfrist nicht berücksichtigt werde, verstoße gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatzdes Verbots der Altersdiskriminierung, der in Artikel 21 Abs. 1 derEU-Grundrechtscharta verankert ist und von der Richtlinie 200/78/EGkonkretisiert wird. Zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung war dieUmsetzungsfrist für die Richtlinie abgelaufen. Angesichts dessen und desUmstands, dass im Ausgangsverfahren zwei Privatparteien streiten, meint derGerichtshof, dass die nationalen Gerichte durch Rückgriff aufrichtlinienkonforme Auslegung die volle Wirksamkeit des EU-Rechts auch imhorizontalen Verhältnis zwischen Bürgern garantieren müssen.Erforderlichenfalls müsste das Gericht entgegenstehende nationale Vorschriftenunangewendet lassen.

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