Geänderte Vergabeverordnung (VgV) - am 11.06.2010 in Kraft getreten

Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) wurde überarbeitet, im Bundesgesetzblatt I Nr. 30, Seite 724 neu verkündet und ist am 11.06.2010 in Kraft getreten. Die Novellierung der VgV hat im Wesentlichen folgende Neuregelungen gebracht:

- den Hinweis, dass für Sektorenauftraggeber (Trinkwasser, Energieversorgung und Verkehr) die Sektorenverordnung (SektVO vom 23.09.2009) zur Anwendung gelangt (§ 1 Abs. 2 VgV)

- die Neuregelung der EU-Schwellenwerte in § 2 VgV (z.B. für Bauaufträge: 4.845.000,00 €)

- die redaktionelle Neufassung des § 3 VgV (Schätzung des Auftragswertes)

- die Berücksichtigung des „Energieverbrauchs“ im Rahmen der Leistungsbeschreibung sowie als Zuschlagskriterium (im Bereich der VOB/A 2009 und VOL/A 2009: Einheitliche Umsetzung des vergaberelevanten Teils der EU-Richtlinie 2006/32/EG – Energieeffizienz und Energiedienstleistungen)

- die Streichung des „wettbewerblichen Dialogs“, dieser ist vollständig in die novellierten Abschnitte 2 der VOB/A und VOL/A 2009 übernommen

- die Streichung der §§ 7 bis 13 VgV (diese Regelungen wurden in die SektVO oder in das GWB übernommen)

- die Streichung der Veröffentlichungspflicht des CPV (im Bundesanzeiger ist gemäß § 14 Abs. 2 VgV nunmehr nur noch die Veröffentlichung der Änderung erforderlich)

- die Zusammenfassung der bislang in § 30a VOL/A 2006 und § 19 VOF 2006 geregelten Melde- und Berichtspflichten im neuen § 17 VgV

- die vollständige Streichung der Regelungen zum Nachprüfungsverfahren im 2. Abschnitt der VgV (es erfolgte eine Übernahme der Nachprüfungsbestimmungen in das GWB, vgl. §§ 102ff. GWB)

Seit 1996 befindet sich das Vergaberecht ständig im Umbruch. Die Vorschriften wurden wiederholt grundlegend geändert. Es bleibt abzuwarten, ob die Reform des Vergaberechts nun ersteinmal abgeschlossen ist.

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