Gutachten zu den Kosten der Straßenentwässerung bei Mitbenutzung der öffentlichen Abwasseranlagen

Derzeit ist die Beteiligung der Straßenbaulastträger an den Kosten der Straßenentwässerung bei Mitbenutzung der öffentlichen Abwasseranlagen nicht auskömmlich. Am 03.07.2019 hat der Sächsische Landtag einen Entschließungsantrag LT-Drs. 6/18247 zur Straßenentwässerung verabschiedet. Danach war zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) ein Gutachtenauftrag abzustimmen und zur Ausschreibung zu bringen. Inzwischen wurde das Gutachten von unserer Kanzlei im Dezember 2021 fertig gestellt und existiert nun auch als LT-Drs. unter:

https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10233&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined

Nach Auffassung des SSG ist das Ergebnis des Gutachtens von erheblicher Bedeutung für die künftige auskömmliche Beteiligung der Straßenbaulastträger an den Kosten der Straßenentwässerung. Gegenstand des Gutachtens ist ein Vergleich der in den Flächenländern praktizierten Kostenbeteiligungsmodelle bei der Straßenentwässerung, deren Prüfung auf Auskömmlichkeit und die Darstellung des gesetzlichen Änderungsbedarfs.

Im ersten Teil des Gutachtens werden zunächst die verschiedenen Kostenbeteiligungsmodelle der Flächenländer dargestellt sowie die Kostenmaßstäbe und die Art der Ermittlung der Kostenbeteiligung erläutert. Auch die unterschiedlichen Möglichkeiten der Ermittlung des Straßenentwässerungs-kostenanteils nach § 11 Abs. 3 SächsKAG werden aufgezeigt. Es erfolgt eine Beschreibung der Kostenbeteiligungsmodelle Fiktivkosten und OD-Pauschalen am Beispiel des Freistaates Sachsen, wobei die bei der Ermittlung der Höhe der Kostenbeteiligung im Rahmen einer Fiktivkostenberechnung derzeit zwischen der Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen und den Trägern der Abwasserentsorgung streitigen Kostenpositionen erläutert und einer sachgerechten Lösung zugeführt werden. Das Kostenbeteiligungsmodell der Gebührenerhebung wird vorrangig am Bundesland Nordrhein-Westfalen dargestellt, dass der Pauschalbeträge für die Investitions- und Unterhaltungskosten am Bundesland Rheinland-Pfalz.

Die vier Kostenbeteiligungsmodelle werden im zweiten Teil des Gutachtens anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Referenzobjektes hinsichtlich der Höhe der Kostenbeteiligungen, deren Auskömmlichkeit für den Bau und die Unterhaltung sowie des Verwaltungsaufwands und der Praktikabilität bei allen potentiellen Beteiligten verglichen, wobei die Kostenberechnungen durch das Institut für Wasserwirtschaft Halbach erfolgten. Die Höhe der Kostenbeteiligung wird bezüglich der letzten fünf Jahre betrachtet, für die nächsten fünf Jahre werden sie prognostiziert. Die Zusätzlichen technischen Anforderungen bzw. Standarderhöhungen infolge von Änderungen der umweltrechtlichen, klimatischen und hydrologischen Rahmenbedingungen, auf die ein Kostenbeteiligungssystem zukünftig reagieren müsste, werden dargestellt.

Im dritten Teil des Gutachtens werden die Vor- und Nachteile der vier Kostenbeteiligungsmodelle anhand von vorgegebenen Vergleichs-Parametern dargestellt, gegeneinander abgewogen und gewichtet. Es folgt eine Priorisierung der empfohlenen Modelle und die Prüfung einer sächsischen Kostenpauschale. Weiterhin wird die Ermittlung eines Aufwendungsersatzes aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag dargestellt und auf die Stellungnahme zu den Lösungsvorschlägen des SSG eingegangen.

Im letzten Teil des Gutachtens wird der gesetzliche und untergesetzliche Änderungsbedarf hinsichtlich des favorisierten Kostenbeteiligungsmodells „Gebührenerhebung“ dargestellt.

Aufgrund der gleichlautenden Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt hat das Gutachten auch für die Aufgabenträger in diesem Bundesland Bedeutung. Der Wasserverbandstag e.V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt haben bereits Interesse bekundet.

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