Konjunkturpaket II – Lockerung des Vergaberechts

Am 12.01.2009 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung unter anderem eine Vereinfachung und Lockerung des Vergaberechts beschlossen. Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben sollen in folgender Höhe eingeführt werden:

Für Bauleistungen beträgt der Schwellenwert für eine beschränkte Ausschreibung 1 Mio. € und für freihändige Vergaben 100.000,00 €. Für Dienst- und Lieferleistungen beträgt der Schwellenwert für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben 100.000,00 €.

In Umsetzung dieser Beschlüsse bereiten die zuständigen Bundesministerien Erlasse für die Vergabestellen des Bundes vor. Vorgaben für die Vergabestellen sind auch auf landesrechtlicher Ebene zu erwarten.

Fragen zum Thema?

Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre Fragen.

Kontaktformular