Neue EU-Regeln für Grundstücke

Bislang konnte sich die öffentliche Hand bei der Veräußerung von Grundstücken an der Grundstücksmitteilung der EU-Kommission aus dem Jahre 1997 orientieren. Am 19. Mai hat die EU-Kommission die Mitteilung zum Beihilfebegriff veröffentlicht (ABl. 2016/C 262/01). Die Grundstücksmitteilung ist aufgehoben.

Die Mitteilung zum Beihilfebegriff gibt Hilfestellung für Grundstückskaufverträge und Mietverträge. Insbesondere muss der Verkauf von Grundstücken oder die Vermietung in marktkonformer Weise erfolgen. Nachgewiesen werden kann dies etwa durch eine Ausschreibung, durch Benchmarking oder ein Sachverständigengutachten.

Die Beachtung der Mitteilung zum Beihilfebegriff empfiehlt sich schon deshalb, weil der Vertrag nichtig sein kann, wenn die Gestaltung des Entgelts als Beihilfe im Sinne des Unionsrechts zu qualifizieren ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Kaufpreis für ein Gewerbegrundstück zu niedrig bemessen ist.

Fragen zum Thema?

Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre Fragen.

Kontaktformular