Sachgrundlose Befristung – Ausbildungsverhältnis ist keine unzulässige Vorbeschäftigung

Das BAG hat sich mit nun veröffentlichtem Urteil vom 21.09.2011 (Az: 7 AZR 375/10) erstmals zu der Frage geäußert, ob Ausbildungsverhältnisse als Arbeitsverhältnisse im Sinne der Befristungsvorschriften anzusehen sind.

Nach Auffassung des BAG ist ein Berufsausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Mit dem Vorbeschäftigungsverbot soll sichergestellt werden, dass die sachgrund-lose Befristung nicht für sogenannte „Kettenverträge“ missbraucht wird. Diese Gefahr bestehe bei einem befristeten Arbeitsverhältnis im Anschluss an eine Berufsausbildung nicht. Die Befristung diene in diesem Fall lediglich dazu, den früheren Auszubildenden zumindest vorübergehend in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.

Arbeitgeber werden sich nun wohl leichter dazu entschließen, Auszubildenden eine befristete Folge-beschäftigung anzubieten.

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