SächsOVG zum Straßenausbaubeitrag

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 04.05.2022 – 5 A 1425/18 entschieden, dass an die Erreichbarkeit eines Grundstücks ausbaubeitragsrechtlich geringere Anforderungen zu stellen sind als im Erschließungsbeitragsrecht. Es ist ausreichend, dass auf das Anliegergrundstück von der ausgebauten Straße aus Zugang - nicht eine Zufahrt im Sinne eines „Herauffahrenkönnens" - genommen werden kann. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf der Verkehrsanlage in geringer Entfernung vom Grundstück geparkt oder zumindest gehalten und von dort das Grundstück auf kurzem Weg fußläufig erreicht werden kann.

Zudem hat das Oberverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass der natürliche Betrachter mit zunehmender Straßenlänge eher den Eindruck hat, dass die Zusammengehörigkeit durch beampelte Kreuzungsbereiche unterbrochen wird, als bei kürzeren Straßen. Bei sehr langen, im Wesentlichen gleichförmig verlaufenden Innerortsstraßen sind danach an die Zäsurwirkung von Kreuzungen geringere Anforderungen zu stellen als bei kurzen Innerortsstraßen.

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