Übernommene Winterdienstpflichten bei Wertstoffcontainern

Das Oberlandesgericht Dresden hat sich in seinem Urteil vom 22.06.2016 – 1 U 1434/15 mit dem Umfang der Winterdienstpflichten im Umfeld von Altglascontainern beschäftigt.

Es lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Abfallzweckverband hatte mehrere Altglascontainer in einem Wohngebiet aufgestellt. Vertraglich hatte die Gemeinde die Verpflichtung für den Winterdienst im Umfeld der Container übernommen und sich hierfür ein Entgelt zahlen lassen. Vor den Containern bildete sich bei entsprechender Witterung in einer Senke immer eine Eisfläche. Eine Anwohnerin stürzte bei dem Versuch, Altglas zu entsorgen, weil sie die Eisfläche wegen einer darüber liegenden Schneeschicht nicht gesehen hatte.

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die Gemeinde zum Schadensersatz. Die Gemeinde sei für die Unfallstelle verkehrssicherungspflichtig. Zwar habe der Abfallzweckverband durch das Aufstellen der Container einen Verkehr eröffnet und damit eine Gefahrenlage für die Benutzer der Container geschaffen. Die daraus resultierende Verkehrssicherungspflicht betreffe nicht nur die Altglascontainer selbst, sondern zumindest auch den unmittelbar an den Containern befindlichen Zuweg, den die Nutzer betreten müssen, um Altglas zu entsorgen. Diese Verkehrssicherungspflicht habe die Gemeinde durch die Vereinbarung mit dem Abfallzweckverband übernommen. Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme stand fest, dass die meteorologischen Voraussetzungen für das Auftreten von Schnee- und Eisglätte vorlagen. Da die Gemeinde eine privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht übernommen habe, sei darauf abzustellen, ob ein Fußgänger bei vernünftigen Sicherheitserwartungen mit der Räumung der Verkehrsfläche rechnen darf oder nicht. Die Fläche vor den Altglascontainern könne danach von der Räum- und Streupflicht nicht ausgenommen werden. Für die Anwohner bestehe ein unabweisbares Bedürfnis, Altglas auch während der Wintermonate zu entsorgen. Sie durften daher mit einer Räumung des Bereichs um die Container rechnen. Da die Gemeinde den Winterdienst an den Altglascontainern allerdings nicht verrichtet hatte, wurde sie zum Ersatz der bei dem Sturz entstandenen Schäden verurteilt.

Übernehmen Gemeinden vom Abfallentsorger oder von privaten Wertstoffcontainerbetreibern die Verkehrssicherungspflicht, müssen sie die Erfüllung dieser Pflicht sicherstellen. Da es sich dabei nicht um die aus dem Straßengesetz folgende Winterdienstpflicht für öffentliche Wege handelt, gelten für die privatrechtlich übernommene Verkehrssicherungspflicht zudem abweichende (höhere) Anforderungen.

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