Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung einer Vergnügungssteuersatzung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 03.09.2009 (Az.: 1 BvR 2384/08) wiederholt entschieden, dass eine Heilung unwirksamer kommunaler Abgabensatzungen mit Wirkung für die Vergangenheit ohne Verletzung des rechtstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes grundsätzlich dann erfolgen kann, wenn der mit Rückwirkung versehenen Neuregelung in der Vergangenheit gleichartige Regelungsversuche vorausgegangen sind.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts könne in einer Vergnügungssteuersatzung grundsätzlich auch eine Mindeststeuer mit dem Ziel der Eindämmung der Spielsucht eingeführt werden. Dabei sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn für Spielgeräte, die in Spielhallen aufgestellt sind, ein höherer Mindeststeuerbetrag festgesetzt werde.

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