Zulässigkeit mehrfach befristeter Arbeitsverträge

Zur Frage, ob Arbeitgeber bei einem ständig wechselnden Vertretungsbedarf immer wieder befristete Arbeitsverträge abschließen dürfen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26.01.2012 ein Grundsatzurteil (Az: C 586/19 – „Kücük“) gefällt.

Der EuGH vertritt die Auffassung, dass die wiederholte „Verlängerung“ befristeter Arbeitsverträge (sogenannte "Kettenbefristung") auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein kann, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Der Einsatz dieser aufeinanderfolgenden befristeten Verträge kann jedoch unter Berücksichtigung ihrer Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden.

Zwar hat der EuGH mit seiner Entscheidung nunmehr Klarheit in einer umstrittenen Frage geschaffen. Die ggf. erforderliche Missbrauchskontrolle dürfte aber zu weiteren Streitigkeiten führen.

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