
Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, insbesondere im Kommunalrecht, Wasserrecht, Hochschulrecht, Recht der Sozialversicherungsträger sowie im öffentlichen und privaten Baurecht und im Arbeitsrecht. Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht zeigt sich in drei Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht.

Unser Team
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2002 gegründet. Inhaber der Sozietät sind Prof. Dr. Achim Kurz, Dr. Sebastian Schmuck und Dr. Nadine Däumichen. Zum Team der Berufsträger gehören außerdem Michael Raden, Torsten Geißler und Anja Pauli. Unterstützt werden wir von Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Goerlich und Prof. Dr. Uwe Berlit als freie Mitarbeiter.
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Beiträge, Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen unserer Kanzlei und Stellenausschreibungen.
OVG Sachsen: Zum Statusverlust öffentlicher Straßen gemäß § 54 Abs. 3 S. 1 SächsStrG
In seinem Beschluss vom 08.02.2023 – 1 B 5/23 beendete das Oberverwaltungsgericht Sachsen ein Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz und merkte darüber hinaus an, dass der Statusverlust von (vermeintlich öffentlichen) Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht im Bestandsverzeichnis eingetragen sind, ohne einen weiteren Umsetzungsakt zum 01.01.2023 eintrat.