KurzSchmuck
Rechtsanwälte

Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, insbesondere im Kommunalrecht, Wasserrecht, Hochschulrecht, Recht der Sozialversicherungsträger sowie im öffentlichen und privaten Baurecht und im Arbeitsrecht. Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht zeigt sich in drei Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht.

Unsere Expertise

Arbeitsrecht

Baurecht

Beamtenrecht

Haftungsrecht

Hochschulrecht

Kommunalabgabenrecht

Kommunalrecht

Verwaltungsrecht

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Rechtsanwälte KurzSchmuck Team

Unser Team

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2002 gegründet. Inhaber der Sozietät sind Prof. Dr. Achim Kurz, Dr. Sebastian Schmuck und Dr. Nadine Däumichen. Zum Team der Berufsträger gehören außerdem Michael Raden, Torsten Geißler und Anja Pauli. Unterstützt werden wir von Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Goerlich und Prof. Dr. Uwe Berlit als freie Mitarbeiter.

Beiträge

Hier finden Sie aktuelle Beträge und Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen unserer Kanzlei

Mehr Artikel
Verkehrsrecht

BGH: Schadensersatz bei berührungslosem Unfall

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15 zur Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Unfall auf den Betrieb eines Kraftfahrzeuges mit der Folge einer Schadensersatzverpflichtung zurückzuführen ist, wenn sich die Fahrzeuge bei dem Unfall nicht berührt haben.

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Kommunalrecht

BVerwG zur Entschädigungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Mitbenutzung der Abwasseranlagen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 07.02.2017 – BVerwG 9 B 32.16 entschieden, dass ein einen Kostenerstattungsanspruch begründendes Gemeinschaftsverhältnis zwischen dem überörtlichen Straßenbaulastträger und einer Gemeinde nur dann anzuerkennen wäre, wenn es gesetzlich angelegt ist.

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