
Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, insbesondere im Kommunalrecht, Wasserrecht, Hochschulrecht, Recht der Sozialversicherungsträger sowie im öffentlichen und privaten Baurecht und im Arbeitsrecht. Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht zeigt sich in drei Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht.

Unser Team
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2002 gegründet. Inhaber der Sozietät sind Prof. Dr. Achim Kurz, Dr. Sebastian Schmuck und Dr. Nadine Däumichen. Zum Team der Berufsträger gehören außerdem Michael Raden, Torsten Geißler und Anja Pauli. Unterstützt werden wir von Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Goerlich und Prof. Dr. Uwe Berlit als freie Mitarbeiter.
Beiträge
Hier finden Sie aktuelle Beträge und Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen unserer Kanzlei
Haftungsrisiken für Betreiber von Sport- und Spielanlagen
Zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofesgeben Anlass, auf die Haftungsrisiken für Betreiber von Sport- und Spielanlagenhinzuweisen. Solche Anlagen, vor allem sog. „Indoor-Spielplätze“, erfreuen sichzunehmender Beliebtheit, bergen aber häufig nicht unerheblicheVerletzungsrisiken für ihre Benutzer. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich dieFrage, ob der Anlagenbetreiber für die entstandenen Schäden haftet.