
Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, insbesondere im Kommunalrecht, Wasserrecht, Hochschulrecht, Recht der Sozialversicherungsträger sowie im öffentlichen und privaten Baurecht und im Arbeitsrecht. Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht zeigt sich in drei Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht.

Unser Team
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2002 gegründet. Inhaber der Sozietät sind Prof. Dr. Achim Kurz, Dr. Sebastian Schmuck und Dr. Nadine Däumichen. Zum Team der Berufsträger gehören außerdem Michael Raden, Torsten Geißler und Anja Pauli. Unterstützt werden wir von Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Goerlich und Prof. Dr. Uwe Berlit als freie Mitarbeiter.
Beiträge
Hier finden Sie aktuelle Beträge und Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen unserer Kanzlei
BGH: Schadensersatz bei berührungslosem Unfall
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15 zur Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Unfall auf den Betrieb eines Kraftfahrzeuges mit der Folge einer Schadensersatzverpflichtung zurückzuführen ist, wenn sich die Fahrzeuge bei dem Unfall nicht berührt haben.
BVerwG zur Entschädigungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Mitbenutzung der Abwasseranlagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 07.02.2017 – BVerwG 9 B 32.16 entschieden, dass ein einen Kostenerstattungsanspruch begründendes Gemeinschaftsverhältnis zwischen dem überörtlichen Straßenbaulastträger und einer Gemeinde nur dann anzuerkennen wäre, wenn es gesetzlich angelegt ist.