KurzSchmuck
Rechtsanwälte

Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, insbesondere im Kommunalrecht, Wasserrecht, Hochschulrecht, Recht der Sozialversicherungsträger sowie im öffentlichen und privaten Baurecht und im Arbeitsrecht. Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht zeigt sich in drei Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht.

Unsere Expertise

Arbeitsrecht

Baurecht

Beamtenrecht

Haftungsrecht

Hochschulrecht

Kommunalabgabenrecht

Kommunalrecht

Verwaltungsrecht

Zweckverbandsrecht

Experten finden
Rechtsanwälte KurzSchmuck Team

Unser Team

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2002 gegründet. Inhaber der Sozietät sind Prof. Dr. Achim Kurz, Dr. Sebastian Schmuck und Dr. Nadine Däumichen. Zum Team der Berufsträger gehören außerdem Michael Raden, Torsten Geißler und Anja Pauli. Unterstützt werden wir von Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Goerlich und Prof. Dr. Uwe Berlit als freie Mitarbeiter.

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Beiträge, Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen unserer Kanzlei und Stellenausschreibungen.

Mehr Artikel
Aktuelles

Stellenausschreibung Rechtsanwalt (w/m/d)

Unsere im Jahr 2002 gegründete Kanzlei sucht für unseren Standort in Leipzig ab sofort eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt (w/m/d) für die Rechtsgebiete privates Baurecht, allgemeines Zivilrecht und Datenschutzrecht. Unsere Kanzlei besteht derzeit aus sechs Berufsträgern und insgesamt 13 Mitarbeitern. Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen.

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Verkehrsrecht

Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde für die Einführung eines Tempolimits

Mit seinem Beschluss vom 15.12.2022 – 1 BvR 2146/22 – lehnte die Dritte Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde, welche auf eine „frühzeitige, transparente und gerechte“ Klimagesetzgebung gerichtet war, ab.

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