Änderung der Rechtsprechung des Sächsischen OVG: Wirksamkeit der Zweckverbandsgründung vor dem 01.05.2002

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Urteil vom 13.04.2015 - 5 A 670/13 seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass auch Zweckverbände, die vor dem 01.05.2002 gegründet wurden, durch die Veröffentlichung der Verbandssatzung sowie ihrer Genehmigung im Sächsischen Amtsblatt wirksam gegründet sind.

Bisher vertrat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Auffassung, dass die Neufassung des § 13 Abs. 2 (i.V.m. § 49 Abs. 1 Satz 4) SächsKomZG nur auf die nach dem 01.05.2002 gegründeten Zweckverbände anwendbar ist (vgl. zuletzt Urt. v. 30.08.2013 - 5 A 357/13, wir berichteten in unserer Mandanteninformation 05/2013).

Endlich kehrt nun Rechtssicherheit für alle sächsischen Zweckverbände bezogen auf die Verbands-gründungen ein - zumindest bis zur nächsten Rechtsprechungsänderung.

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