Bundesgerichtshof: Vergaberecht bei Rettungsdienstleistungen im Freistaat Sachsen

Das Oberlandesgericht Dresden hatte in seiner Entscheidung vom 04.07.2008 (Aktenzeichen: WVerg 03/08 und WVerg 04/08) entschieden, dass Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports ungeachtet der Regelungen im SächsBRGK dem Vergaberecht unterliegen. Förmliches Vergaberecht ist nach dieser Rechtsprechung damit bei Überschreiten der EU-Schwellenwerte anzuwenden. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit Beschluss vom 19.12.2008 (Aktenzeichen: X ZB 32/08) die Rechtsprechung des Sächsischen Oberlandesgerichts bestätigt! Es bleibt also dabei: im Freistaat Sachsen gilt die Übertragung der Notfallrettung und von Krankentransporten auf private Dritte gegen Entgelt als vergaberechtspflichtiger Dienstleistungsauftrag.

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