Normenkontrollantrag gegen KISA-Haushaltssatzung 2015 gescheitert

Mit Urteil vom 06.11.2015 – 4 C 4/15 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag der Stadt Mittweida gegen die Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen“ (KISA) für das Haushaltsjahr 2015 abgelehnt. Die Stadt Mittweida hatte sich gegen die Haushaltssatzung gewehrt, auf deren Grundlage der Verband Umlagen von seinen Mitgliedern in Höhe von insgesamt 3 Millionen € erheben will. Zur Begründung hat sie vorgetragen, dass sie nie Leistungen des Zweckverbandes in Anspruch genommen hat. Dies geht aus einer Presseerklärung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor.

Bisher ist lediglich der Tenor der Entscheidung bekannt. Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir Sie hierüber umfassend informieren. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht erheben.

Fragen zum Thema?

Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre Fragen.

Kontaktformular