OLG Brandenburg: Auswahl d. Wertermittlungsverfahrens steht im Ermessen des Gerichts

Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss v. 1.2.2022 (13 UF 100/18) entschieden, dass zur Bewertung eines Grundstücks im Zugewinnausgleich grundsätzlich auf die Immobilienwertermittlungsverordnung zurückgegriffen werden kann, der Sachverständige allerdings nicht an diese Verordnung gebunden sei.
Mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des AG Neuruppin vom 15. Mai 2018 richtete sich die Antragsgegnerin gegen das der Entscheidung zugrunde gelegte Immobilienwertgutachten.

Das OLG gelangte zu der Auffassung, dass die Ermittlung des Wertes des Grundstücks der Antragsgegnerin unter Anwendung der sogenannten Sachwertmethode durch das Familiengericht – dem Gutachten des Sachverständigen folgend – keinen rechtlichen Bedenken begegnet und den Rechtsmittelangriffen standhält.

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