OVG LSA: Herstellungsbeitrag bei einem gemeinsamen Grundstücksanschluss mehrerer Grundstücke

Mit Urteil vom 22.09.2020 – 4 L 96/18 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass auch bei einem gemeinsamen Grundstücksanschluss mehrerer Grundstücke, der von der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zugelassen worden ist, die sachliche Beitragspflicht für diese Grundstücke entsteht.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bestehe dabei keine Beschränkung auf die Konstellation, dass es sich bei einem der Grundstücke um ein Hinterliegergrundstück handelt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass für die Grundstücke, die nicht unmittelbar einleiten, eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Grundstücks, auf welchem der Revisionsschacht liegt, eingetragen ist, soweit sie selbst über keine unmittelbare Anschlussmöglichkeit verfügen.

Mit dieser Entscheidung führt das Oberverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zur Leitungssicherung im Beitragsrecht fort.

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