Vergaberecht: neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2024

Am 16.11.2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge veröffentlicht. Die Europäische Kommission überprüft die Schwellenwerte aller zwei Jahre. Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt):

öffentlichen Bauaufträge und Konzessionen ----- 5.538.000 EUR
Liefer- bzw. Dienstleistungsaufträge bei Sektorenauftraggeber und Verteidigung und Sicherheit ----- 443.000 EUR
Liefer- bzw. Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)----- 143.000 EUR
Liefer- bzw. Dienstleistungsaufträge (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)----- 221.000 EUR


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