Das Bundessozialgericht hat mit seinen Urteilen vom 18.05.2021 über mehrere Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Abrechnung von Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden. In dem Urteil zum Aktenzeichen B 1 KR 32/20 R ging es um die Prüfung einer Fehlbelegung aus dem Jahr 2015, für die die Prüfverfahrensvereinbarung aus dem Jahr 2014 (PrüfvV 2014) anwendbar war.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.07.2021 – III ZR 225/20 entschieden, dass eine Platz- bzw. Reservierungsgebühr, die einem privat Pflegeversicherten vom Pflegeheim für den Zeitraum vor dem Einzug in das Pflegeheim berechnet wird, unzulässig ist.
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Das Bundessozialgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob eine stationäre Behandlung vorliegt, wenn der Patient als Notfall aufgenommen, aber nach einer Behandlung im Schockraum noch am selben Tag in eine andere Klinik verlegt wird.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.07.2021 – III ZR 225/20 entschieden, dass eine Platz- bzw. Reservierungsgebühr, die einem privat Pflegeversicherten vom Pflegeheim für den Zeitraum vor dem Einzug in das Pflegeheim berechnet wird, unzulässig ist.
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Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.07.2020 - B 1 KR 22/19 entschieden, dass es einer Zusammenführung von zwei Behandlungsfällen nicht entgegensteht, wenn sich der Patient zwischen den beiden Aufenthalten wegen einer anderen Erkrankung nochmals in stationärer Behandlung befand. In dem Verfahren war die Patientin zunächst wegen einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse und Gallensteinen und später erneut wegen Bauchbeschwerden (Entfernung der Gallenblase) behandelt worden.
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Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass § 7 Abs. 2 Satz 4 der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Abs. 1c SGB V vom 01.09.2014 (Prüfverfahrensvereinbarung – PrüfvV 2014) für stationäre Behandlungsfälle ab dem 01.01.2015 eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist enthält (BSG, Urt. v. 19.11.2019 - B 1 KR 33/18 R, Rn. 16).
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Nach einer Pressemitteilung (17/2019 vom 06.12.2019) des LG München I (Urteile vom 06.12.2019 – 25 O 13978/18, 25 O 13979/18 und 25 O 13980/18) ist die Betreiberin des Online-Bewertungsportals Jameda auf Löschung von dort ohne des Einverständnis der Ärzte angelegte Basisprofile verurteilt worden. Die 25. Zivilkammer des LG München I entschied, dass des Ärztebewertungsportals teilweise unzulässig ist. Jameda habe die zulässige Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ verlassen und gewähre den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise einen „verdeckten Vorteil“.
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Mit Urteil vom 11.05.2017 – III ZR 92/16 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei grober Verkennung eines akuten medizinischen Notfalls im Rahmen eines Hausnotrufvertrags eine Umkehr der Beweislast zugunsten des geschädigten Vertragspartners eingreift.
Der Kläger hatte mit dem Beklagten einen „Dienstleistungsvertrag zur Teilnahme am Hausnotruf“ abgeschlossen, nachdem der Beklagte im Fall eines Notrufs unverzüglich eine angemessene Hilfeleistung vermitteln sollte.
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Mit Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 286/15 hat der Bundesgerichtshof einer Zahnärztin einen Vergütungsanspruch gegen eine von ihr behandelte Patientin zugesprochen, die die Zahlung unter Berufung auf die Formunwirksamkeit des Heil- und Kostenplans verweigert hatte.
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§ 12a des Apothekengesetzes verpflichtet den Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke (Apotheker) zur Versorgung von Heimbewohnern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Dieser Heimversorgungsvertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein der behördlichen Genehmigung unterliegender, privatrechtlicher, zugunsten der Heimbewohner wirkender Rahmenvertrag, der eine zentrale Versorgung der Heimbewo…
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